Bewerbung für das Amt einer Schiedsperson
Hiermit bewerbe ich mich als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk I.
Angaben zur Person
Anlagen
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung einen kurzen tabellarischen Lebenslauf bei (Pflichtfeld).

Gerne dürfen weitere Unterlagen, die Auskunft über die Befähigung und Eignung für die Ausübung des Amtes geben, eingereicht werden.
Tabellarischer Lebenslauf *
Weitere Anlage
Weitere Anlage
Auszug aus dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG)

§ 3


(1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

(3) In das Amt soll nicht berufen werden,

1. wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;


2. wer nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;


3.wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Erklärungen

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