Abmeldung eines Hundes von der Hundesteuer
gem. § 2 i.V.m. § 8 Hundesteuersatzung der Stadt Peine

Informationen/Einleitung
Wer bisher einen Hund gehalten hat, hat dies binnen zwei Wochen, nachdem der Hund veräußert, sonst abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder gestorben ist, bei der Stadt Peine schriftlich anzuzeigen.

Dies gilt auch, wenn die Hundehalterin/ der Hundehalter aus der Stadt Peine wegzieht.

Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Hinweis gemäß §§ 3 und 9 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes:
Sie sind zur Abgabe der nachfolgend einzutragenden personenbezogenen Daten aufgrund des § 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Peine verpflichtet. Mit der Übersendung Ihrer Daten erklären Sie sich damit einverstanden, dasss die Daten von der Stadt Peine zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben verarbeitet werden dürfen.


Die vollständigen Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:

Link zum PDF - Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

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