Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer
gem. § 2 i.V.m. § 8 Hundesteuersatzung der Stadt Peine

Informationen/Einleitung
Steuerpflichtig ist nach § 2 der Hundesteuersatzung der Stadt Peine in der aktuell gültigen Fassung, wer einen Hund in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.

Jeder Hund ist nach § 8 der Hundesteuersatzung binnen 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug anzumelden.

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