Gem. § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) dient die Kopie ausschließlich zur Identifizierung der antragstellenden Person/Ausweisinhaber/ -innen. 
              
               Für die Antragstelllung werden 
folgende Informationen des Ausweises nicht benötigt und können vorab von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden: 
              
              
               * Zugangsnummer (Nr. 7) 
              
               * Farben der Augen, Größe (Nr. 9) 
              
               * Ordens- bzw. Künstlername (Nr. 13) 
              
               * Das Logo für den Online-Ausweis (Nr. 14) 
              
               * Seriennummer (Nr. 15) 
              
              
               Weitere Informationen finden Sie unter dem 
Link zum Personalausweisportal mit Erklärungen