Anforderung/Abschrift einer Urkunde aus dem Geburtsregister nach § 62 Personenstandsgesetz
Antragsteller/in
mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Nachweise/Unterlagen
Wichtiger Hinweis zur Ausweis-Kopie:
Gem. § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) dient die Kopie ausschließlich zur Identifizierung der antragstellenden Person/Ausweisinhaber/ -innen.
Für die Antragstelllung werden folgende Informationen des Ausweises nicht benötigt und können vorab von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden:

* Zugangsnummer (Nr. 7)
* Farben der Augen, Größe (Nr. 9)
* Ordens- bzw. Künstlername (Nr. 13)
* Das Logo für den Online-Ausweis (Nr. 14)
* Seriennummer (Nr. 15)

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link zum Personalausweisportal mit Erklärungen
Beurkundete Person
Sofern der Geburtsort nicht in der Auswahlliste aufgeführt ist, kann das Standesamt Peine Ihnen keine Geburtsurkunde ausstellen.

Haben Sie Fragen?

Stadt Peine
- Bürgerbüro Team A -
Kantstraße 5
31224 Peine
Telefon: 05171 - 49-9362
E-Mail: standesamt@stadt-peine.de