Anforderung/Abschrift einer Urkunde aus dem Geburtsregister
nach § 62 Personenstandsgesetz

Informationen/Einleitung
Herzlich willkommen beim Urkundenservice des Standesamtes Peine!

Hier können Sie schnell und unkompliziert jede Ausführung einer Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen.

Was Sie für den Antrag benötigen:

• Geburtsort: Wir sind nur zuständig, wenn die gesuchte Person in unserem Zuständigskeitsbereich geboren wurde.

• Identitätsnachweis: Bitte halten Sie ein Foto oder einen Scan Ihres Personalausweises oder Reisepasses bereit.

• Verwandtschaftsgrad: Sie können Urkunden für sich selbst, Ihre Eltern oder Kinder direkt bestellen. Für alle anderen Personen benötigen wir einen schriftlichen Nachweis Ihres rechtlichen Interesses.

• Zahlung: Die Gebühr wird am Ende des Bestellprozesses erhoben.

Der Vorgang dauert nur wenige Minuten. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Hinweise zum Datenschutz
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die vollständigen Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:

Link zum PDF - Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO

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Stadt Peine
- Bürgerbüro Team A -
Kantstraße 5
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Telefon: 05171 - 49-9362
E-Mail: standesamt@stadt-peine.de