Anzeige einer Versammlung / eines Aufzuges unter freiem Himmel
nach § 5 Nieders. Versammlungsgesetz des Landes Niedersachsen - NVersG - (Anzeigefrist 48 h vor Bekanntgabe der Versammlung)
Angaben des Anzeigenden
mit einem * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Art der Versammlung (§ 2 NVersG)
Handelt sich um einen Aufzug?
Sofern es sich um einen Aufzug handelt, geben Sie bitte den Streckenverlauf an

Haben Sie Fragen?

Stadt Peine
- Allg. Ordnung/Gewerbe (301) -
Kantstraße 5
31224 Peine
Telefon: 05171/49-9351
E-Mail: D.Nguyen@stadt-peine.de