Gem. § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) dient die Kopie ausschließlich zur Identifizierung der antragstellenden Person/Ausweisinhaber/ -innen. 
                
                 Für die Antragstelllung werden 
folgende Informationen des Ausweises nicht benötigt und können vorab von Ihnen geschwärzt werden: 
                
                
                 * Dokumentennummer (Nr.3) 
                
                 * Staatsangehörigkeit (Nr. 5) 
                
                 * Letzter Tag der Gültigkeitsdauer (Nr. 6) 
                
                 * Zugangsnummer (Nr. 7) 
                
                 * Farbe der Augen, Größe (Nr. 9) 
                
                 * Tag der Ausstellung (Nr. 11) 
                
                 * Ausstellende Behörde (Nr. 12) 
                
                 * Seriennummer (Nr. 15) 
                
                
                
                 Weitere Informationen finden Sie unter dem 
Link zum Personalausweisportal mit Erklärungen