Gem. § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz (PAuswG) dient die Kopie ausschließlich zur Identifizierung der antragstellenden Person/Ausweisinhaber/ -innen.
Für die Antragstelllung werden
folgende Informationen des Ausweises nicht benötigt und können vorab von Ihnen auf der Kopie geschwärzt werden:
* Zugangsnummer (Nr. 7)
* Farben der Augen, Größe (Nr. 9)
* Ordens- bzw. Künstlername (Nr. 13)
* Das Logo für den Online-Ausweis (Nr. 14)
* Seriennummer (Nr. 15)
Weitere Informationen finden Sie unter dem
Link zum Personalausweisportal mit Erklärungen