Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Gurtanlege-/ Helmtragpflicht oder Befreiung von der Bedienung der Parkscheinautomaten für kleinwüchsige Menschen
nach § 46 Abs. 1 Nummer 5b
der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Allgemeine Hinweise
In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten oder das Tragen von Schutzhelmen genehmigt werden.

Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.

Ein Befreiung von der Gurtanlegepflicht ist möglich:

                        - wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist,
                          Sicherheitsgurte anzulegen.

                        - wenn die Körpergröße der Antragstellerin/des Antragstellers
                          weniger als 150cm beträgt.

Eine Befreiung von der Helmtragepflicht ist möglich:

                        - wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist,
                          einen Sicherheitshelm zu tragen.

Eine Befreiung von der Bedienung der Parkscheinautomaten ist für Kleinwüchsige möglich.
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