Antrag auf Ausstellung eines Fischereischeins

gem. § 59 des Niedersächsischen Fischereigesetzes (Nds. FischG) in der zurzeit gültigen Fassung
Information
Für die Ausstellung eines Fischereischeins können Sie ganz einfach das folgende Formular ausfüllen und absenden. Sie erhalten dann innerhalb weniger Tage eine Mitteilung per Mail von uns.
Folgende Voraussetzungen muss der/die Antragsteller/in für die Ausstellung eines Fischereischeins erfüllen:

            • Hauptwohnsitz im Land Niedersachsen
            • das 14. Lebensjahr wurde vollendet
            • nicht unter Betreuung im Sinne des § 1896 BGB stehen
            • nicht grob oder wiederholt gegen Vorschriften des Fischereirechts oder des Tierschutzrechts verstoßen

Zusätzliche Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeins ist:

            • die Fischereiprüfung eines anerkannten Landesfischereiverbandes,
            • die vorgeschriebene Fischereiprüfung in einem anderen Bundesland,
            • die Prüfung als Berufsfischer oder
            • mehr als drei Jahre als Küstenfischer tätig gewesen zu sein und das für die Führung eines Fischereifahrzeuges erforderliche Patent zu besitzen.

Bei minderjährigen antragstellenden Personen hat zusätzlich ein gesetzlicher Vertreter/eine gesetzliche Vertreterin mit Personalausweis oder Pass vorzusprechen.
Hinweise zum Datenschutz
Einverständniserklärung für die Erhebung und Verarbeitung von Daten nach der Datenschutzgrundverordnung.

Weitere Informationen finden Sie unter den Datenschutzbestimmungen unter unserer Datenschutzerklärung.

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