Anforderung/Abschrift einer Urkunde aus dem Geburtsregister nach § 62 Personenstandsgesetz
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Beurkundete Person
Sofern der Geburtsort nicht in der Auswahlliste aufgeführt ist, kann das Standesamt Peine Ihnen keine Geburtsurkunde ausstellen.

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Stadt Peine
- Bürgerbüro Team A -
Kantstraße 5
31224 Peine
Telefon: 05171 - 49-9362
E-Mail: standesamt@stadt-peine.de